Klasse B196



  Ausbildung
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: KEINE!
  Stundenpensum
  • Übungsstunden: 5x 90min
  • Theorie/Doppelstunden 4x á 90 Minuten
  Voraussetzungen
  • mind. 25 Jahre alt
  • seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
  • Biometrisches Passfoto
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
 Merkmale

Krafträder mit Hubraum max. 125 cm³ oder  

  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg


Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern  

  • Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

  Für das Eintragen in Ihren Führerschein machen Sie bei der Verbandsgemeinde einen Termin aus.

Unterlagen die Sie zu dem Termin mitbringen müssen:

  • die Bescheinigung der Fahrschule
  • eine Kopie Ihres B-Führerscheins
  • eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (z. B. Ihres Personalausweises)
  • ein biometrisches Passfoto