≡ Was ändert sich für Kraftfahrer im Jahr 2023 ≡
HU-Plakette: Orange
- Bestehen Fahrzeughalter mit ihrem Pkw die Hauptuntersuchung (HU), erhalten sie vom TÜV im Jahr 2023 eine orangenfarbene Plakette mit einer Laufzeit bis 2025, teilt der TÜV mit.
- Wer den Termin um mehr als zwei Monate überziehe, riskiere ein Ordnungsgeld.
Führerscheinumtausch für Jahrgänge 1959 bis 1964
- Für Führerscheininhaber:innen der Geburtsjahre 1959 bis 1964, deren Führerscheine bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2023, informiert die Prüforganisation, „Wer nach dem Termin mit seinem alten Führerschein unterwegs ist, zahlt bei einer Kontrolle 10 Euro Bußgeld und wird aufgefordert, das neue Dokument nachzureichen.
- Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Ab dem 19. Januar sind dann die Führerscheine der Jahrgänge 1965 bis 1970 zum Umtausch fällig.“
Erfassen des Kfz-Energieverbrauchs
- „Im Jahr 2023 steht die nationale Umsetzung der europäischen Vorschriften zum Auslesen und Übermitteln der Energieverbrauchsdaten (Kraftstoff- und/oder Stromverbrauch) von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen an,
- sofern diese über einen Verbrennungsmotor oder einen (Plug-in-)Hybridantrieb verfügen“, heißt es beim TÜV. „Das Erfassen dieser Daten erfolgt bei Gelegenheit der Hauptuntersuchung ab 20. Mai 2023. Fahrzeughalter werden die Möglichkeit haben, der Erhebung der Daten zu widersprechen. Ziel des Gesetzgebers ist es, mit dem Verfahren realistischere Verbrauchswerte als mit den heute gängigen Messungen auf Prüfständen zu ermitteln.“
Prämien für den Kauf von E-Autos und Plug-In-Hybride
- Die staatliche Förderung für Elektroautos und Plug-in-Hybride wird im kommenden Jahr umgestellt, wie der TÜV mitteilt. „Die Förderung für E-Autos, die weniger als 40.000 Euro kosten, sinkt ab Januar 2023 von derzeit 6.000 auf 4.500 Euro.
- Für teurere E-Autos wird es nur noch 3.000 Euro statt 5.000 Euro geben. Ab einem Kaufpreis von mehr 65.000 Euro zahlt der Staat weiterhin keine Kaufprämie.“ Generell soll die Förderung für reine E-Autos ab 1. September 2023 nur noch an private Autokäufer ausgezahlt werden und nicht mehr für Dienst- oder Handwerkerfahrzeuge gelten, heißt es in der Pressemitteilung des TÜV weiter.
- „Gezahlt werden soll aus dem Fördertopf nur so lange, bis die Mittel ausgegeben wurden. Die Kaufprämie für aufladbare Plug-in-Hybride (PHEV), die noch einen Verbrennungsmotor an Bord haben, läuft Ende 2022 ganz aus.“
Messung der Partikelanzahlkonzentration
- Bis spätestens 1. Juli 2023 soll laut TÜV die Messung der Partikelanzahlkonzentration für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor ab der Emissionsklasse Euro 6/VI in der AU „verpflichtend“ eingeführt werden. So will es die Bundesregierung.
- „Die Qualität der AU wird dadurch weiter erhöht“, betont die Prüforganisation. Die Erkennbarkeit von Mängeln werde verbessert und es werde sichergestellt, dass sich das Abgasverhalten nicht aufgrund von Manipulation, Verschleiß, unterlassener Wartung oder nicht fachmännisch ausgeführten Reparaturen verschlechtere.