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⇓ Meldung vom:05.07.2023 ⇓

„Die NEUE BMW F 900R (2023) ist da.“

BMW F 900R (Führerschein Klasse: A)

Mein Name: BMW F900R
Geboren am: 27.06.2022
Erstzulassung: 16.06.2023
Meine Leistung & Höchstgeschiwndigkeit: 105 PS & 216 km/h
Meine Leermasse: 211 kg
Meine Aufgabe: Dir Freude & Spass zu bereiten
Ich freue mich auf Dich…

⇓ Meldung vom: 15.06.2023 ⇓

„AKTION SOMMERFERIEN“
So dieses Jahr 2023 machen wir Ihnen in der Zeit wo die Schulferien sind
(24.07.2023 bis 01.09.2023)
unser
„1. Angebot“


Zu der genannten Zeit bekommen Sie auf die „Grundgebühr
„30% Rabatt“

 

⇓ Meldung vom: 02.04.2023 ⇓

Seit dem April 2023″, hat unser Team eine neue Kollegin bekommen.
Sie befindet sich noch in der Ausbildung,
die vorraussichtlich im September 2023″ mit dem bestehen der Prüfung endet.

Kristine Geibel

Wir das Team der Fahrschule Silbernagel“,
wünschen Dir Kristine viel Spaß bei deiner Arbeit als Fahrlererin.
Herzlich Willkommen…

 

⇓ Meldung vom: 27.02.2023 ⇓

Die neue Z125 (Model 2023)

Auch die Z125 zeigt das einzigartige Sugomi-Design von Kawasaki.
Der gut sichtbare Gitterrohrrahmen wird vom minimierten und dynamischen Verkleidungsteilen umschlossen.
Und der Motor mit vollen 15 PS (11 kW) ist sowohl fahrerfreundlich als auchsportlich ausgelegt.
Genau wie man das von einem Kawasaki-Motorrad erwarten.

Der Dealer unseres Vertrauens:


⇓ Meldung vom: 15.02.2023 ⇓


EU-Parlament beschließt: Ab 2035 nur noch CO2-freie Neuwagen
Ab 2035 sollen in der EU keine neuen Pkw mit Verbrenner-Motor mehr zugelassen werden.
Das EU-Parlament billigte am Dienstag in Straßburg die neuen CO2-Vorgaben,
wonach in der EU ab dem Jahr 2035 nur noch Neuwagen verkauft werden dürfen,
die im Betrieb keine Treibhausgase ausstoßen.
Unterhändler des Parlaments und der EU-Länder hatten sich bereits im Oktober auf den Kompromiss verständigt.

⇓ Meldung vom: 24.01.2023 ⇓


4 Führerscheinrichtlinie soll kommen
Der „Allgemeine Deutsche Automobil-Club“ (ADAC) schreibt zu den geplanten Änderungen für den Führerschein,
dass die EU derzeit die aktuell gültige, 3. Führerscheinrichtlinie grundlegend überarbeitet“.
Damit die Neuerungen aber auch in Deutschland in Kraft treten können, muss sie laut Bericht erst „in nationales Recht überführt werden“.
Bei der 4. Führerscheinrichtlinie geht es im Wesentlichen um eine Erhöhung der erlaubten zulässigen Gesamtmasse,
die man bewegen darf, um die Anerkennung einer bestimmten Führerscheinklasse im Ausland,
um die Digitalisierung des Führerscheindokuments und unter anderem um die Anerkennung des Entzugs der Fahrerlaubnis im Ausland.

Mit dem Pkw-Führerschein mehr Tonnen bewegen
Für den normalen Autoführerschein der Klasse B sollen 2023 mehr Freiheit her. Bisher dürfen Autofahrer, die ihren Führerschein nach dem 1. Januar 1999 gemacht hat,
mit der Klasse B Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen fahren.
Die neue Richtlinie erweitert das zulässige Gewicht jetzt deutlich.
Bisher ist es meist schwer, an ein Wohnmobil zu kommen, dass der eingetragenen Gewichtsklasse entspricht.
In Zukunft wäre es allen Inhabern eines Führerscheins der Klasse B erlaubt,
Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 4,25 Tonnen zu fahren.

Erweiterte Fahrerlaubnis für Leichtkrafträder EU-weit gültig
Außerdem soll laut dem „ADAC“ auch die Fahrerlaubnis B196 im Ausland anerkannt werden.
Wer seinen Pkw-Führerschein auf diese Klasse erweitert, darf Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren.
Allerdings bislang nur in Deutschland. Mit der Änderung wäre dies auch EU-weit möglich.
Und der Führerschein soll digital werden.
Ziel soll es laut dem Bericht sein, dass bei einer Polizeikontrolle oder bei der Autovermietung die entsprechende App auf dem Smartphone ausreicht.
Dazu heißt es weiter: Für die Führerscheinscheckkarte ist außerdem ein QR-Code anstelle des heutigen Chips angedacht, um ihn fälschungssicherer zu machen.

Weg zur Führerscheinprüfung wird schwerer
Fahrschüler müssten sich mit den Änderungen gewaltig umstellen. Zwar soll es auch leichter werden,
die theoretische und praktische Führerscheinprüfung in unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu absolvieren
der Weg zur praktischen Ausbildung könnte allerdings schwerer werden.
Die 4. Richtlinie würde vorsehen, dass erst die Theorie bestanden werden muss, um in ein Auto steigen zu dürfen.
Außerdem könnte demnach,die Fahrprüfung zukünftig zumindest teilweise in Simulatoren abgenommen werden“.
Der Empfehlung zahlreicher Verkehrssicherheits-Experten folgend, müssten Führerscheinneulinge nach einem Jahr verpflichtend einen sogenannten Refresher-Kurs absolvieren.
Dieser soll dazu beitragen, die Unfallzahlen zu senken.

Fahrverbote in Europa einheitlich gestalten
Für Autofahrer, denen der Führerschein entzogen wurde, soll es in Europa auch einheitlicher werden.
Heißt laut „ADAC“-Bericht: „Ein in Italien verhängtes Fahrverbot würde dann auch in Deutschland gelten.
Und: es sollen einheitliche Grenzwerte bei Alkohol- und Drogenkonsum eingeführt werden.
Dazu sollen die Punktesysteme in den verschiedenen Ländern angeglichen und die Führerscheindaten aller EU-Bürger in einer europaweiten Datenbank gespeichert werden“.

Ein Überblick über die geplanten Änderungen für den Führerschein 2023
– Mit Führerschein Klasse B zukünftig 4,25 Tonnen fahren
– Anerkennung von B196 auch im Ausland
– Digitaler Führerschein und QR-Code
– Fahrschüler künftig erst Theorie und dann Praxis
– Führerscheinentzug: EU-weite Anerkennung
– Lkw- und Bus-Klasse (C, D): Mindestalter auf 18 senke

⇓ Meldung vom: 09.01.2023 ⇓


Ab dem 09.01.2023 können Sie bei der Fahrschule Silbernagel den Erste-Hilfe-Kurs durchführen
⇒ Bitte gehen Sie zum dem Menüpunkt Anmeldung und dort dann auf Erste-Hilfe-Kurs (Buchen)
Das komplett Packet (Erste-Hilfe-Kurs,Sehtest, Passbilder) kostet nur 69,90 Euro.
Alles an einer Stelle, besser geht es nicht mehr.
Wir freuen uns wenn Sie dieses Angebot nutzen.

⇓ Meldung vom: 22.12.2022 ⇓


Der neue ist da…

BMW 2er Gran Tourer (Automatik)

Übergabe war beim Autohaus Cuntz am 22.12.2022.

Wir wünschen allen Fahrschüler:innen viel Spaß, beim Fahren mit Ihm.